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Die Grundanforderungen
An eine Allee werden bestimmte Grundanforderungen gestellt. Nach der Definition des Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räume für Biotope nach § 21 LNATSCHG sehen diese Grundvoraussetzungen wie folgt aus:
- angelegte Pflanzungen, die Straßen oder Wege beidseitig als Baumreihen begleiten
- Allee-Bäume sind üblicherweise gleichartig oder habituell ähnlich, in gleichen Abständen, regelmäßig oder rhythmisch angeordnet
- als Allee gelten auch lückige, durch Nachpflanzung ergänzte oder mehrreihig parallel angelegte Baumreihen, sofern die charakteristischen Merkmale einer Allee erkennbar sind
- Mindestlänge: 50 m
- mindestens 10 Bäume auf jeder Seite
Diese Anforderungen werden auch diesem Wettbewerb zu Grunde gelegt.
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