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Welche Knicks kommen in Frage?
Die von den Betrieben gemeldeten Knicks sollten folgende Grundvoraussetzungen erfüllen:
- Lage außerhalb geschlossener Ortschaften
- Deutlich ausgeprägter Wall
- Dichter Gehölzbestand
- Weitgehend durchgängiger Wall ohne häufige Unterbrechungen (Hecklöcher, Trassen etc.)
- Guter Pflege- und Erhaltungszustand
Für den Wettbewerb können Knicks sowohl an Ackerland als auch an Grünland gemeldet werden. Der Zeitraum seit dem letzten Knicken sollte nicht kürzer sein als 8 Jahre.
Die teilnehmenden Betriebe haben 1-2 für die Betriebsgröße repräsentative Schläge vorzuweisen, die von Knicks – ebenfalls mit entsprechend repräsentativer Lauflänge – ganz oder teilweise begrenzt werden, deren Pflege in die Verantwortung des Betriebes fällt.
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