Im Einvernehmen mit dem Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag, dem Schleswig-Holsteinischen Landkreistag, dem Schleswig-Holsteinischen Heimatbund und der Akademie für die ländlichen Räume Schleswig-Holsteins e.V. ruft Landwirtschaftsminister Dr. Christian von Boetticher die Gemeinden zur Teilnahme am 20. Landeswettbewerb 2009 "Unser Dorf hat Zukunft" auf.
- Inhalte und Ziele des Wettbewerbes
Ziel des Landesbewerbes 2009 "Unser Dorf hat Zukunft" ist die Verbesserung der Zukunftsperspektiven in den Dörfern und die Steigerung der Lebensqualität im ländlichen Raum. Bei der Bewertung der Dörfer stehen deren individuelle Ausgangsbedingungen sowie der Umgang mit kulturellen Traditionen im Vordergrund. Besondere Anerkennung werden dabei konkrete Aktivitäten im Sinne der nachfolgend beschriebenen Bausteine einer erfolgreichen ländlichen Entwicklung finden:
Kraft und Erfolg haben Dörfer, deren Bürgerinnen und Bürger sich vor Ort engagieren.
Der Wettbewerb soll dazu beitragen, das Bewusstsein der Dorfbevölkerung für ihre eigenen Einflussmöglichkeiten zu stärken und dadurch die bürgerschaftliche Mitwirkung zu intensivieren. So können Wettbewerbsergebnisse hervorragende Beispiele dafür aufzeigen, wie es motivierten und engagierten Dorfbewohnern gelingt, sich ein lebenswertes Umfeld zu schaffen. Dabei wird besonders gewürdigt, was die Dorfgemeinschaft ohne staatliche Förderung leistet.
Gemeinschaftliche Perspektiven entwickeln – Innovationspotenziale erschließen.
Die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmerinnen Unternehmer und alle in der Gemeinde Verantwortlichen sollen durch den Wettbewerb dazu motiviert werden, die individuellen Ausgangsbedingungen – Stärken und Schwächen, Chancen und Risiken – ihres Ortes zu erfassen. Daraus können dann Perspektiven für die Zukunft des Dorfes gemeinschaftlich entwickelt und Innovationspotenziale erschlossen werden.
Die vorhandenen Kräfte und Instrumente bündeln.
Wichtiger Erfolgsfaktor für die dörfliche Entwicklung ist, dass alle an einem Strang ziehen. Die Initiierung und Umsetzung von isolierten Einzelprojekten reicht alleine nicht aus. Entscheidend für den Erfolg ist es, mögliche Synergieeffekte aus einem gemeinsamen Handeln zu nutzen. Große Bedeutung kommt dabei der Qualität der Zusammenarbeit im Dorf zwischen den verschiedenen kommunalen und staatlichen Institutionen, Vereinen und sonstigen Gruppierungen im Dorf sowie der überörtlichen Zusammenarbeit zu.
Zukunftsfähigkeit erhalten, bedeutet intensiv auf die verschiedenen Generationen im Dorf einzugehen.
Auf die Interessen und Bedürfnisse der Menschen vor Ort zu setzen heißt auch, sich mit den Zukunftschancen der Kinder und jungen Menschen, insbesondere auch der jungen Frauen im ländlichen Raum auseinanderzusetzen. Denn die Jungen sind es, die die ländlichen Räume zuerst verlassen und dabei immer ein Stück Zukunft mitnehmen. In einer älter werdenden Gesellschaft sind aber auch die Möglichkeiten auszuloten, ältere Bürgerinnen und Bürger in die Entwicklung des Dorfes einzubeziehen.
Die dörfliche Identität stärken.
Pflege und Entwicklung des sozialen Miteinanders zwischen den Generationen, Volksgruppen, Alt- und Neubürgern, eine neue Kommunikationskultur sowie die entsprechende "soziale Infrastruktur" lassen im Dorf Identität, soziale Geborgenheit und Vertrautheit (Heimat) entstehen. Sie sind wichtiger Teil der "weichen Standortfaktoren", die zunehmend an Bedeutung gewinnen. Von besonderer Bedeutung sind solche Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung fördern, Familien entlasten oder die die Kooperationen zwischen den Generationen mit neuen Ansätzen und Projekten stärken.
Natur und Umwelt – pflegen und erhalten.
Erholungsräume und Naturerlebnismöglichkeiten in unmittelbarer Nähe zu haben, sind zentrale Vorzüge ländlichen Lebens. Sie zu entwickeln und zu erhalten sowie bedrohte Pflanzen- und Tierarten und ihre Lebensräume zu schützen, erhöht die Lebensqualität im Dorf und kann die Ausgangsbasis für wirtschaftliche Aktivitäten sein. Umweltfreundliche Verfahren der Landnutzung können ebenfalls zur nachhaltigen Entwicklung der Dörfer beitragen.
Der Wettbewerb will Gemeinden und Gemeindeteile, die in diesen Gebieten im Sinne der Agenda 21 Vorbildliches leisten, anerkennen und herausstellen. Sie sollen mit ihren beispielhaften Leistungen und Lösungsansätzen weitere Orte zu eigenen Aktivitäten anregen.
- Teilnahmebedingungen
2.1 Zur Teilnahme berechtigt und aufgerufen sind:
- alle politisch selbstständigen Gemeinden mit bis zu 3.000 Einwohnern,
- räumlich geschlossene Gemeindeteile mit überwiegend dörflichem Charakter mit bis zu 3.000 Einwohnern.
2.2 Voraussetzung für die Anmeldung zum Landeswettbewerb ist die erfolgreiche Teilnahme an einem vorausgegangenen Wettbewerb auf Kreisebene bzw. Aktivregionsebene der Jahre 2007 bis 2009. Es können benannt werden bei einer Beteiligung von:
- bis zu 10 Gemeinden oder Orten: 1 Sieger
- bis zu 20 Gemeinden oder Orten: 2 Sieger
- bis zu 30 Gemeinden oder Orten: 3 Sieger
- über 30 Gemeinden oder Orten: 4 Sieger.
2.3 Nicht teilnahmeberechtigt sind Gemeinden oder Ortsteile, die bei den Landeswettbewerben 2003 und 2006 Landessieger waren.
Orte, die in früheren Wettbewerben des Bundes mit einer Goldplakette ausgezeichnet worden sind, können am Landeswettbewerb teilnehmen. Eine erneute Teilnahme am Bundesentscheid ist frühestens zum darauf folgenden dritten Bundesentscheid (zweimal aussetzen) möglich. Für Gemeinden oder Gemeindeteile, die zum zweiten Mal mit gleicher oder niedrigerer Platzierung am Bundesentscheid teilgenommen haben, ist die erneute Teilnahme an dem darauf folgenden Bundesentscheid nicht möglich (einmal aussetzen).
2.4 Um einen reibungslosen Ablauf des Wettbewerbs zu gewährleisten wird empfohlen, Fachkräfte und –verwaltungen an der vorbereitenden Planung zur Teilnahme am Wettbewerb zu beteiligen. Die Bildung von Arbeitskreisen hat sich in diesem Zusammenhang als sinnvoll erwiesen.
- Bewertungsmerkmale
Bei der Bewertung werden unter Beachtung der jeweiligen Ausgangssituation der Dörfer vor allem folgende Bereiche beurteilt:
- Entwicklungskonzepte und wirtschaftliche Initiativen,
- soziale und kulturelle Aktivitäten,
- Baugestaltung und –entwicklung,
- Grüngestaltung und –entwicklung,
- das Dorf in der Landschaft.
Die Bewertung des Dorfes erfolgt auf der Grundlage der Entwicklungsmöglichkeiten, die sich von der jeweiligen Ausgangslage ableiten und unter Berücksichtigung der von der Dorfgemeinschaft im Wettbewerb erbrachten Leistungen. Die nachstehenden Leitfragen zu den fünf Fachbewertungsbereichen sind dabei als Hilfestellung zu verstehen.
3.1 Entwicklungskonzepte und wirtschaftliche Initiativen (bis zu 30 Punkte)
3.1.1 Konzepte
Gibt es eine Zukunftsperspektive, ein Leitbild oder Ziele für das Dorf?
Wenn ja:
- Wie wurden Bürgerinnen und Bürger einbezogen?
- Wie wurden Vereine, Verbände, Behörden und Unternehmen einbezogen?
- Ist der Prozess abgeschlossen, wird er weitergeführt?
- Sind die entwickelten Konzepte zukunftsfähig?
- Wird die Bevölkerungsentwicklung berücksichtigt?
- Wird die Entwicklung in der Region berücksichtigt?
- Wie sind die Überlegungen mit anderen Akteuren in der Region abgestimmt?
- Werden die Stärken und Schwächen von Nachbarorten berücksichtigt?
- Wird versucht, sich mit Orten in der Umgebung über eine Aufgabenverteilung zu verständigen?
- Werden Kooperationen organisiert?
- Wie erfolgt die Umsetzung der Konzepte?
- Welchen Beitrag leisten die Akteure im Dorf (Bürger und Bürgerinnen, Vereine, Verbände, Gemeinde und Unternehmen)?
- Welche Vorhaben sind bereits realisiert?
3.1.2 Wirtschaftliche Initiativen
Werden Maßnahmen zur Gründung oder Unterstützung örtlicher Unternehmen ergriffen? Wenn ja, welche?
Welcher Beitrag wird zur Erhaltung oder Schaffung von Arbeitsplätzen, Erschließung neuer Einkaufsmöglichkeiten geleistet?
Was wird getan zur Verbesserung der Verkehrssituation einschließlich des öffentlichen Personennahverkehrs?
Was wird getan zur Verbesserung der Telekommunikation (z. B. Realisierung von schnellen Internet-Anschlüssen)?
Was wird getan zur Erhaltung/Verbesserung von Naherholung, Tourismus (Wanderwegenetz, Buchungsmöglichkeiten)?
Was wird getan zur Erhaltung von Einrichtungen der Grundversorgung (Lebensmitteleinzelhandel, Gaststätten, Dorfgemeinschaftshaus etc.)?
Was wird getan zur Verbesserung einer nachhaltigen Energieversorgung (Blockheizkraftwerk, Solarkollektoren etc.)?
3.2 Soziale und kulturelle Aktivitäten (bis zu 20 Punkte)
Welche generationen- und geschlechtsspezifischen oder generationsübergreifenden Einrichtungen bestehen?
Wie werden diese durch Initiativen des Dorfes verbessert?
Wie tragen Vereine, Jugendgruppen, Bürgerinitiativen usw. zum Dorfleben, zur Dorfentwicklung bei? Was wird getan, um Jugendliche an das Dorf zu binden?
Was wird zur Vermittlung von Dorfgeschichte und zur Förderung und Erhaltung von Dorftraditionen getan?
Wie sind Krippen, Kindertagesstätten und Schulen ausgerüstet?
- Was wird zur Verbesserung getan? Wer war aktiv?
- Wird mit benachbarten Einrichtungen zusammengearbeitet?
Wie werden Neubürger integriert?
3.3 Baugestaltung und –entwicklung (bis zu 20 Punkte)
Was wird unternommen,
- um die charakteristischen Elemente des Dorfes und des Dorfbildes zu erhalten und zu gestalten (Zusammenspiel von alter und neuer Bebauung, Wegen, Plätzen und Begrünung)?
- um neue Wohn- und Gewerbegebiete baulich und gestalterisch als organische Weiterentwicklung des Dorfes erscheinen zu lassen?
- um zu vermeiden, dass Neubauten als Fremdkörper wahrgenommen?
- um nicht mehr dem ursprünglichen Zweck entsprechend genutzte landwirtschaftliche oder andere Bausubstanz für andere Zwecke weiterzunutzen (Umnutzung)?
Was wird zur Erhaltung, Pflege und Nutzung ortsbildprägender historischer Gebäude und Gebäudeensembles getan?
- Sind Baudenkmale sachgerecht saniert?
- Sind Neubauten in das Ortsbild eingepasst (Ensemblesituation)?
- Ist bei Renovierung und Sanierung im Bestand ortstypisches, umweltfreundliches Material verwendet worden?
- Gibt es einen Ordnungsrahmen, wie z. B. eine Ortsgestaltungssatzung oder einen Bebauungsplan? Was bewirkt dieser Rahmen?
In welchem Zustand sind gemeinschaftlich genutzte Gebäude und Anlagen?
Was wird von wem, zur Verbesserung getan? (z. B. Schulen, Spiel- und Sportanlagen, Dorfplatz, Brunnen, Denkmale etc.)
Wie wird mit vorhanden Flächen umgegangen?
- Erfolgt die Siedlungsentwicklung flächensparend und schlüssig aus der Bauleitplanung abgeleitet?
- Liegt der Bebauungsplanung sowie der Straßen- und Platzgestaltung ein funktional durchdachtes und in der Materialwahl dorfgerechtes Konzept zugrunde?
- Wie hat das Dorf auf die Bebauungspläne Einfluss genommen?
- Welche spielt die Innenentwicklung des Dorfes gegenüber der Ausweisung von Neubauflächen?
Wird der Straßenraum dorfgemäß gestaltet? Werden Einzäunungen, Bepflanzungen, Pflasterungen etc. hinsichtlich Farbe, Material und Form bewusst gewählt?
3.4 Grüngestaltung und –entwicklung (bis zu 15 Punkte)
Nach welchen Prinzipien erfolgt die Grüngestaltung der privaten und öffentlichen Flächen des Ortes?
- Entspricht die Freiraumgestaltung (Dorfplatz, Teich etc.) dem dörflichen Charakter?
- Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Pflanzenarten und –sorten für die Gestaltung des Dorfplatzes, des Friedhofs und des Straßenbegleitgrüns?
- Ist die Flächengestaltung und –pflege umweltorientiert?
- Werden herausragende Elemente der Grüngestaltung (z. B. Naturdenkmale, Friedhöfe) adäquat gepflegt?
- Ist die Grüngestaltung den Bürgern ein Anliegen?
Wie wird mit naturnahen Lebensräumen und ökologisch und kulturhistorisch wertvollen Flächen im Ort umgegangen?
- Ist man sich der Besonderheiten der Lebensräume und Flächen bewusst?
- Wie werden diese in die Grüngestaltung des Ortes eingebunden?
- Was wird zur Erhaltung seltener Tier- und Pflanzenarten getan?
- Werden die ökologisch und kulturhistorisch wertvollen Flächen (Gewässer, Trockenmauern, Hecken etc.) mit dem Ziel ihrer Erhaltung gepflegt und bewirtschaftet?
Wie werden vom öffentlichen Raum aus einsehbare Zier-, Wohn- und Nutzgärten sowie Schulgärten gestaltet, genutzt und gepflegt?
- Was wird unternommen, um deren Eindruck zu verbessern?
- Passen sie in das Ortsbild (Ensemblesituation)?
- Werden heimische Arten gefördert?
3.5 Das Dorf in der Landschaft (bis zu 15 Punkte)
Wie fügt sich das Dorf in die Landschaft ein?
- Passen sich Neubauten bezüglich Baustil, Farb- und Materialwahl sowie Maßstäblichkeit der Landschaft an?
- Geht die Bebauung harmonisch in die Landschaft über (z. B. Eingrünung des Ortsrandes mit standortgerechten Gehölzen)?
- Sind landwirtschaftliche und gewerbliche Betriebe außerhalb der Ortslage, z. B. durch die Bepflanzung in die Umgebung eingebunden?
- Was wird unternommen, um Verbesserungen zu erreichen?
Welche Maßnahmen zur Förderung der Artenvielfalt und des Biotopschutzes werden durchgeführt?
- Werden die Lebensbedingungen für die heimische Tierwelt (Eulen, Singvögel, Bienen, Schmetterlinge etc.) verbessert, z. B. durch bewusste Erhaltung von Biotopen oder durch die Schaffung von Rückzugsgebieten oder neuen Lebensräumen (Hecken, Einzelbäume, Trockenmauern, Höhlen, Tümpeln etc.)?
- Sind die Gewässer und Teiche sowie ihre Uferbereiche naturnah gestaltet und werden sie entsprechend unterhalten?
- Welche Ansätze zur Biotopvernetzung gibt es?
- Werden die genannten Aktivitäten in wirtschaftliche Überlegungen einbezogen (Naturtourismus, Regionalvermarktung)?
- Werden Ausgleichsmaßnahmen in Natur und Landschaft zur Steigerung der Artenvielfalt eingesetzt?
- Gesamtbewertung
Die Gesamtbewertung wird vorgenommen aus
- der fachlichen Bewertung der fünf Einzelbereiche und
- einer ergänzenden querschnittartigen Bewertung der Einzelbereiche hinsichtlich ihrer ganzheitlichen Auswirkung.
Für die Gesamtbewertung ist entscheidend, dass im Dorf die zur Sicherung der Lebensqualität erforderliche kommunale und sonstige Grundausstattung gewährleistet ist. Dieses Ziel kann insbesondere auch durch überörtliche und nachbarschaftliche Absprache und Zusammenarbeit erreicht werden. In diesem Fall wird der bewusste Verzicht auf die eine oder andere Einrichtung positiv im Sinne des Wettbewerbes beurteilt.
- Auszeichnungen
Das Siegerdorf wird mit der Bronzestatue "Krähender Hahn" ausgezeichnet. Im Übrigen werden Gold-, Silber- und Bronzeplaketten vergeben.
Für herausragende Beispiele beim Einsatz regenerativer Energien oder der kommunalen Neuwaldbildung kann ein Sonderpreis vergeben werden.
Bewertungskommission
Die Bewertungskommission setzt sich zusammen aus:
- 1 Vertreterin/Vertreter der Abteilung Landwirtschaft, Fischerei und ländliche Räume des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein,
- 1 Vertreterin/Vertreter des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages,
- 1 Vertreterin/Vertreter des Landesamtes für Denkmalpflege Schleswig-Holstein,
- 1 Vertreterin/Vertreter der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein,
- 1 Vertreterin/Vertreter des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages,
- 1 Vertreterin/Vertreter des Schleswig-Holsteinischen Heimatbundes,
- 1 Vertreterin/Vertreter des Landesnaturschutzverbandes Schleswig-Holstein e.V. (LNV),
- 1 Vertreterin/Vertreter des Landfrauenverbandes Schleswig-Holstein,
- 1 Vertreterin/Vertreter des Landjugendverbandes Schleswig-Holstein,
- 1 Vertreterin/Vertreter der Akademie für die ländlichen Räume Schleswig-Holsteins e.V.
Die von der Bewertungskommission im Rahmen des Wettbewerbes getroffenen Entscheidungen sind nicht anfechtbar.
- Hinweise zur Wettbewerbsvorbereitung und -durchführung
Der Landeswettbewerb wird vom Schleswig-Holsteinischen Heimatbund e.V. im Auftrag des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räumedes Landes Schleswig-Holsteins durchgeführt.
Nicht selbständige Orte bzw. Gemeindeteile sind durch die politische Gemeinde zur Teilnahme am Wettbewerb anzumelden.
Da die gemeindlichen Planungsunterlagen in jedem Fall zu bewerten sind, ist sicherzustellen, dass die planerische Situation eines Ortes durch die zuständige politische Gemeinde oder Amtsverwaltung dargelegt werden kann.
Anregungen für die beabsichtigte Teilnahme können bei Gemeinden bzw. Orten gewonnen werden, die an vorangegangenen Landeswettbewerben teilgenommen haben. Auch der Schleswig-Holsteinische Heimatbund gibt gern Hinweise.
Die Kreise werden gebeten, die Gemeinden bei der Vorbereitung der Teilnahme am Wettbewerb zu unterstützten und dem Landeswettbewerb vorzuschaltende Kreiswettbewerbe durchzuführen. In Fällen wo dies nicht möglich ist, werden die Aktivregionen gebeten, sich dieser Sache anzunehmen.
Zeitpunkt und Verfahren bleiben freigestellt.
Dem Schleswig-Holsteinischen Heimatbund sind
- die Ausschreibung eines Wettbewerbes auf Kreisebene bzw. auf Aktivregionsebene und die voraussichtliche Teilnehmerzahl anzuzeigen,
- bis zum 15. Juli 2009 das Ergebnis der vorgeschalteten regionalen Wettbewerbe und die Orte, die am Landeswettbewerb teilnehmen werden, mitzuteilen.
Die Bereisung der Landesbewertungskommission findet im Zeitraum 31.08.2009 bis 13.09.2009 statt.
Alle schleswig-holsteinischen Institutionen, die sich in besonderer Weise mit dem ländlichen Raum unseres Landes verbunden fühlen, werden gebeten, die Durchführung des Wettbewerbes zu unterstützen und vor allem auch dort zu fördern, wo seine Zielsetzung sich mit anderen Bemühungen des Landes um eine Förderung des ländlichen Raumes deckt oder diese ergänzt.
Das gilt insbesondere für das Programm der ländlichen Entwicklung im Rahmen der Initiative "AktivRegion".
Stand: 17. März 2008
SHHB Tel: 0431/98 384-20, Fax: 0431/98 384-23
eMail: [eMail]