Montag, 29. Juli 2024 | Aktuelles

Infos von der Künstlersozialkasse

Im Rahmen der Workshop-Reihe "Fit für den Verein" konnten wir am 16. Juli viele Fragen zur "Künstlersozialabgabe" klären. Die Vortragsfolien stehen nun zum Download bereit

Fit für den Verein "Künstlersozialabgaben"

Am 16. Juli hat uns Andreas Kißling von der Künstlersozialkasse einen Input zur Künstlersozialabgabe (KSA) gegeben. Seitdem gibt es ein paar Fragezeichen weniger. Auch Vereine müssen KSA zahlen. Merken sollte man sich die Zahlen drei (Veranstaltungen) und 450 (Euro). 

Denn Abgabepflicht besteht für sonstige Unternehmen, wenn diese im Kalenderjahr

  • mehr als drei Veranstaltungen durchführen,
  • in denen künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen aufgeführt oder dargeboten werden
  • wenn in diesem Zusammenhang Aufträge an selbständige Künstler*innen oder Publizistinnen und Publizisten erteilt werden von über 450 €
  • um mit dieser Nutzungen Einnahmen zu erzielen

Damit auch alle anderen Fragezeichen gestrichen werden können, hat Herr Kißling uns seine Powerpoint zur Verfügung gestellt (inklusive Kontaktdaten).